Verhaltenskodex der Firma Lars Walch GmbH & Co. KG
-Abfallwirtschaft, für eine nachhaltige Zunkunft-

 

  1. Einleitung/ Präambel

Dieser Verhaltenskodex dient als Richtlinie und Basis für unser Handeln und Wirken, und spiegelt die Werte und Grundsätze unseres Unternehmens wider, welchen wir uns verpflichtet fühlen.
Wir bekennen uns zu einer ökologisch und sozial verantwortungsvollen Unternehmensführung.
Die Einhaltung unserer ökologischen, sozialen und ethischen Grundsätze, erwarten wir sowohl von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, als auch von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern.

Die nachstehenden Regelungen gelten als Basis für die zukünftige Zusammenarbeit der Vertragspartner, für einen gemeinsamen Verhaltenskodex.
Die Vertragspartner verpflichten sich, die Grundsätze und Anforderungen des Verhaltenskodex zu erfüllen, und sich bei der Einhaltung gegenseitig zu unterstützen. 

Diese Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung in Kraft. Ein Verstoß gegen diesen Verhaltenskodex kann in letzter Konsequenz ein Grund und Anlass dafür sein, die Geschäftsbeziehungen einschließlich aller zugehörigen Lieferverträge zu beenden.
Bei firmeninternen Verstößen kann dieses Verhalten, die Kündigung des Arbeitsverhältnisses zur Konsequenz haben.

Der Verhaltenskodex stützt sich auf nationale Gesetze und Vorschriften wie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), nach dem wir verpflichtet sind, sowie internationale Übereinkommen wie den UN-Zivilpakt und den UN-Sozialpakt, die Leitlinien über Kinderrechte und unternehmerisches Handeln, die Leitlinien der Vereinten Nationen „Wirtschaft und Menschenrechte“, die internationalen Arbeitsnormen der Internationalen Arbeit.

 

  1. Anforderungen an Mitarbeiter und Lieferanten

2.1. Soziale Verantwortung und Einhaltung von Gesetzen, Regeln und Rechtsvorschriften

Die Geschäftspartner verpflichten sich, sich an alle anwendbaren Gesetze, Regeln und Rechtsvorschriften, national wie auch international zu halten, und geeignete Maßnahmen zu deren Einhaltung sicherzustellen.

Der Ausschluss von Zwangsarbeit, Sklaverei, Kinderarbeit, und Menschenhandel

Die Geschäftspartner werden alle anwendbaren Gesetze, Regeln und Rechtsvorschriften, die Zwangsarbeit, Sklaverei, Kinderarbeit und Menschenhandel verbieten, einhalten.

Es darf keine Zwangsarbeit, Sklavenarbeit oder derart vergleichbare Arbeit eingesetzt werden. Jede Arbeit muss freiwillig sein und ohne Androhung von Strafe erfolgen.
Außerdem darf keine inakzeptable Behandlung von Arbeitskräften, wie etwa psychische Härte, sexuelle Belästigung und Erniedrigung stattfinden.
In keiner Phase der Produktion darf Kinderarbeit eingesetzt werden.
Die Geschäftspartner sind aufgefordert, sich an die Empfehlung aus den ILO-Konventionen zum Mindestalter für die Beschäftigung von Kindern zu halten.

 

Diskriminierungsverbot

Die Ungleichbehandlung von Mitarbeitenden in jeglicher Form ist unzulässig. Dies gilt z. B. für Benachteiligungen aufgrund von Geschlecht, nationaler, ethnischer oder sozialer Herkunft, Hautfarbe, Behinderung, Gesundheitsstatus, politischer Überzeugung, Weltanschauung, Religion, Alter, Schwangerschaft oder sexueller Orientierung. Die persönliche Würde, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen werden respektiert.

Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz

Durch den Aufbau und die Anwendung geeigneter Arbeitssicherheitssysteme werden, notwendige Vorsorgemaßnahmen gegen Unfälle und Gesundheitsschäden, getroffen.

Persönliche Schutzausrüstung wird bereitgestellt. Zudem werden die Beschäftigten regelmäßig über geltende Gesundheitsschutzmaßnahmen und Sicherheitsnormen informiert und geschult.

 

2.2 Ökologische Verantwortung

Die Geschäftspartner halten sich an die geltenden Umweltschutzgesetze und -vorschriften, und setzen sich im größtmöglichen Maße für Ressourcenerhalt und Umweltschutz ein.

Es ist uns ein großes Anliegen, unsere Arbeitsprozesse kontinuierlich weiter zu verbessern, und stets den neuesten Umweltstandards anzupassen.

Wir sind bestrebt darin, stets die besten zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten anzuwenden, um die bestmöglichen Ergebnisse aus unseren Arbeitsprozessen und für die Rückgewinnung von recyclebaren Stoffen zu gewährleisten. Wir fühlen uns dazu verpflichtet, technische Innovationen in dieser Richtung voranzutreiben.

Die Vertragspartner beachten die Verbote zur Ausfuhr gefährlicher Abfälle nach dem Baseler Abkommen in der aktuellen Fassung. Materialien oder Chemikalien, die bei ihrer Freisetzung eine Gefahr für die Umwelt darstellen, sind so zu handhaben, dass beim Umgang mit diesen Stoffen, der Beförderung, Lagerung, Nutzung, beim Recycling oder der Wiederverwendung und bei ihrer Entsorgung, die Sicherheit gewährleistet ist.

Der Einsatz und Verbrauch von Ressourcen, einschließlich Wasser und Energie ist bestmöglich zu vermeiden bzw. zu reduzieren.

 

2.3 Ethisches Geschäftsverhalten


Einhaltung von Kartellgesetzen, Bekämpfung von Korruption, Vermeidung von Geldwäsche

Die Geschäftspartner verpflichten sich, dass sämtliche Geschäftspraktiken mit dem geltenden Kartell- und Wettbewerbsrecht vereinbar sind.

Bei allen Geschäftsaktivitäten sind höchste Integritätsstandards zugrunde zu legen. Die Geschäftspartner müssen beim Verbot aller Formen von Bestechung, Korruption, Erpressung und Unterschlagung eine Null-Toleranz-Politik verfolgen. Verfahren zur Überwachung und Durchsetzung der Normen sind anzuwenden, um die Einhaltung der Antikorruptionsgesetze zu gewährleisten.

Die Einhaltung aller geltenden Gesetze zur Vermeidung von Geldwäsche sind einzuhalten.

Vertraulichkeit und Datenschutz

Die Geschäftspartner verpflichten sich, bezüglich des Schutzes privater Informationen den angemessenen Erwartungen der Auftraggeber, der Zulieferer, Kundinnen und Kunden, und Arbeitnehmer gerecht zu werden. Die Geschäftspartner haben bei der Erfassung, Speicherung, Verarbeitung, Übermittlung und Weitergabe von persönlichen Informationen die Gesetze zu Datenschutz und Informationssicherheit und die behördlichen Vorschriften zu beachten.

Umgang mit Konfliktmaterialien

Die Geschäftspartner sind sich, der geltenden gesetzlichen Bestimmungen für die Konfliktmineralien Zinn, Wolfram, Tantal, Kobalt und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten, bewusst, und erfüllen die Sorgfaltsplicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten nach den Leitsätzen der OECD (Organisation für Economic Cooperation and Development).

 

3 Umsetzung und Einhaltung des Verhaltenskodex

Die Bestimmungen dieses Verhaltenskodex erachten wir als Grundlage für die Geschäftsbeziehung zwischen den Vertragspartnern. Die Einhaltung der hier festgelegten Bestimmungen gilt als wesentlich und unerlässlich, dies wird vom Geschäftspartner anerkannt und gilt mit der Unterzeichnung als vereinbart.

Sollte ein wesentlicher Verstoß gegen die Regelungen dieses Verhaltenskodex durch den Geschäftspartner festgestellt werden, behalten wir uns das Recht vor, die Geschäftsbeziehungen vorbehaltlich der anwendbaren Gesetze abzubrechen, und alle Verträge zu kündigen. Ein gesetzliches Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Nachfristsetzung, insbesondere bei als sehr schwerwiegend zu bewertenden Verstößen, bleibt ebenso wie das Recht auf Schadenersatz unberührt.